Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

Abschnitt:
4. Inkrafttreten

Inhalt:
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 2 Abs. 2 und § 3 sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung 
LGBl. Nr. 48/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 1 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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