(1) Die planlichen Darstellungen des örtlichen Entwicklungskonzepts haben digital im PDF Format zu erfolgen. Als Seitenformat ist DIN A3 zu wählen. (2) Die planlichen Darstellungen haben folgenden Anforderungen zu entsprechen: 1. Die Pläne müssen eine Maßstabsleiste sowie einen Nordpfeil enthalten; 2. Linien, Symbole und Texte sind, wenn in der Anlage nicht anders angegeben, tiefschwarz, Flächen färbig auszuführen; 3. Symbole und Texte sind innerhalb einer Fläche zu situieren. Ist dies aus Gründen der Lesbarkeit nicht möglich, müssen sie in der Planausfertigung auf sonstige Weise eindeutig zugeordnet werden; 4. Eintragungen sind derart durchzuführen, dass die Lesbarkeit und Eindeutigkeit der Abgrenzungen sowie aller textlichen und symbolischen Inhalte gewährleistet sind.