Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung

Abschnitt:
6. Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataste

Inhalt:
Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sowie die Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale örtliche Entwicklungskonzepte (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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