9. Abschnitt Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.