Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1998

Abschnitt:
9. Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen

Inhalt:
9. Abschnitt
Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen

Paragraf:
§040

Kurztext:
Inkrafttreten

Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.
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