II. Hauptstück Raumplanung durch das Land 2. Abschnitt*) Landesraumpläne, Umweltprüfung *) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 72/2012
Ausländische Pläne, Öffentlichkeitsbeteiligung Wenn ein ausländischer Staat im Rahmen eines Verfahrens nach der Richtlinie 2001/42/EG aufgrund von Auswirkungen auf die Umwelt des Landes Vorarlberg Unterlagen übermittelt und grenzüberschreitende Konsultationen durchführt, hat die Landesregierung die §§ 6 Abs. 5 und 6 sowie 10c sinngemäß anzuwenden. Besondere staatsvertragliche Regelungen bleiben unberührt. *) Fassung LGBl.Nr. 33/2005