Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Raum­planungs­gesetz

Abschnitt:
II. Hauptstück 2. Abschnitt

Inhalt:
II. Hauptstück
Raumplanung durch das Land

2. Abschnitt*)
Landesraumpläne, Umweltprüfung

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 72/2012

Paragraf:
§010h

Kurztext:
Ausländische Pläne, Öffentlichkeitsbeteiligung

Text:
Ausländische Pläne, Öffentlichkeitsbeteiligung

Wenn ein ausländischer Staat im Rahmen eines Verfahrens nach der Richtlinie 2001/42/EG aufgrund von Auswirkungen auf die Umwelt des Landes Vorarlberg Unterlagen übermittelt und grenzüberschreitende Konsultationen durchführt, hat die Landesregierung die §§ 6 Abs. 5 und 6 sowie 10c sinngemäß anzuwenden. Besondere staatsvertragliche Regelungen bleiben unberührt.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005
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