Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Raum­planungs­gesetz

Abschnitt:
III. Hauptstück 4. Abschnitt

Inhalt:
III. Hauptstück
Raumplanung durch die Gemeinden

4. Abschnitt*)
Bebauungsplan

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019

Paragraf:
§029a

Kurztext:
Verfahren, Umweltprüfung

Text:
Die §§ 10a bis 10g und 21a Abs. 2 gelten für das Verfahren bei Erlassung eines Bebauungsplanes sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 72/2012
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