III. Hauptstück Raumplanung durch die Gemeinden 4. Abschnitt*) Bebauungsplan *) Fassung LGBl.Nr. 4/2019
Für die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Planungen gemäß den §§ 31 bis 34a gelten die Bestimmungen der §§ 12 Abs. 10 und 29 bis 30 sinngemäß. *) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019, 57/2023