Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG

Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§002

Kurztext:
Bestätigung „Baugrundstück bebaut“

Text:
Die Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 2 lit. a und b des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu erfolgen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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