Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Fahrradabstellplätze-Verordnung

Abschnitt:
1. Allgemeines

Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeines

Paragraf:
§002

Kurztext:
In- und Außerkrafttreten

Text:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2021 in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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