Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Heizungsanlagenverordnung

Abschnitt:
3. Abschnitt

Inhalt:
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

Paragraf:
§09

Kurztext:
Feuerungsanlagen mit einer*

Text:
*Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW

(1) Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte
und Abgasverluste nicht überschreiten:
1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:
Parameter
händisch beschickt
automatisch beschickt
biogen festfossil festbiogen festfossil fest
Abgasverlust (%)
20
20
19
19
CO (mg/m³)
4.500
3.500
1.800
1.500
Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 6 % bezogen.
2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:
Parameter
Grenzwert
Abgasverlust (%)
10
Rußzahl*
1
CO (mg/m³)
100
Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
* gilt nicht für Ölbrennwertgeräte
3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:
Parameter
Feuerungsanlagen
Warmwasserbereiter ab 26
kW Nennwärmeleistung
Abgasverlust (%)
10
14
CO (mg/m³)
100
200
Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
(2) Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung
folgende Grenzwerte:
1. Feste biogene Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwerte:
Abgasverlust (%)
10
Rußzahl
1
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
450
SO2 (mg/m³)
170
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann auch
rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.
2. Flüssige biogene Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwerte:
Abgasverlust (%)
10
Rußzahl
1
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
450
SO2 (mg/m³)
170
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann
auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen
3. Gasförmige biogene Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwerte:
Abgasverlust (%)
10
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
200
SO2 (mg/m³)
350
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
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