Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung 2022, Tiroler – TBO 2022

Abschnitt:
11. Abschnitt

Inhalt:
Schluss-, Straf- und Übergangsbestimmungen

Paragraf:
§66

Kurztext:
Nichtigkeit

Text:
Bescheide, mit denen die Baubewilligung erteilt wurde, obwohl ein Abweisungsgrund nach § 34 Abs. 3 lit. a Z 1 oder 2, b oder c vorlag, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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