Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 2006

Abschnitt:
IV. Betriebsvorschriften

Inhalt:
IV. ABSCHNITT
Betriebsvorschriften

Paragraf:
§016e

Kurztext:
Anpassungslehrgänge

Text:
Anpassungslehrgänge werden von qualifizierten Berufsangehörigen im Sinne des § 2 Abs. 16 und nach Maßgabe der Bestimmungen der § 17 Abs. 3a und 3b abgehalten.
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