Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland

Abschnitt:
Abschnitt 1

Inhalt:

			

Paragraf:
§003

Kurztext:
Inkrafttreten

Text:
Diese Verordnung tritt mit 1.1.2022 in Kraft.
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