Alarmzeichen
Für die Warnung der Zivilbevölkerung werden folgende Sirenensignale festgesetzt: 1. Warnung: Sirenensignal mit gleichbleibendem Dauerton von drei Minuten: Herannahende Gefahr, Aufforderung zum Einschalten des Rundfunks zur Entgegennahme von Gefahrenmeldungen. 2. Alarm: Sirenensignal mit auf- und abschwellendem Heulton von mindestens einer Minute: unmittelbare Gefahr, Aufsuchen schutzbietender Räumlichkeiten, Abhören des Rundfunks zur Entgegennahme von Gefahrenmeldungen. 3. Entwarnung: Sirenensignal mit gleichbleibendem Dauerton von einer Minute: Ende der Gefahr. 4. Sirenenprobe: Jeden Samstag um 12 Uhr, Dauerton von 15 Sekunden.