Zusätzliche Anforderungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit Wasser für den menschlichen Gebrauch
*in Hausinstallationen Besteht ausgehend von Hausinstallationen, die aus Blei gefertigte Bestandteile enthalten, ein Risiko für die menschliche Gesundheit, insbesondere weil der Parameterwert gemäß Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht eingehalten wird, so hat die Baubehörde den Austausch dieser Bestandteile insoweit vorzuschreiben, als dies wirtschaftlich vertretbar und technisch machbar ist. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023