Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

Abschnitt:
6c. Abschnitt

Inhalt:
Zusätzliche Anforderungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit Wasser für den menschlichen Gebrauch

Paragraf:
§013j

Kurztext:
Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen*

Text:
*in Hausinstallationen

Besteht ausgehend von Hausinstallationen, die aus Blei gefertigte Bestandteile enthalten, ein Risiko für die menschliche Gesundheit, insbesondere weil der Parameterwert gemäß Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184 nicht eingehalten wird, so hat die Baubehörde den Austausch dieser Bestandteile insoweit vorzuschreiben, als dies wirtschaftlich vertretbar und technisch machbar ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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