Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bewertungspunkteverordnung 1978

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§003

Kurztext:
§ 3

Text:
(1) Es entsprechen bei einer im Erfahrungsdurchschnitt
anzunehmenden täglichen Verarbeitungskapazität an
Punkteeinheiten:
bei Fleischhauereien mit Schlachtung .  je Stück Großvieh     80
                                        je Stück Kleinvieh    25
bei Molkereien . . . . . . . . . . . .  je 100 kg Milch        3
bei Molkereien mit Butterverarbeitung
zusätzlich . . . . . . . . . . . . . .  je 100 kg Butter     100
bei Molkereien mit Käseverarbeitung
zusätzlich . . . . . . . . . . . . . .  je 100 kg Käse       100
bei Molkereien mit Molkenablauf
zusätzlich . . . . . . . . . . . . . .  je 100 kg Käse       300
bei Malzfabriken . . . . . . . . . . .  je 100 kg Getreide    10
bei Gerbereien . . . . . . . . . . . .  je 100 kg Haut       500
bei Leimfabriken . . . . . . . . . . .  je 100 kg Leim       100
bei Wollwäschereien . . . . . . . . . . je 100 kg Wolle      300
bei Holzschleifereien . . . . . . . . . je 100 kg Holz        30
bei Pappenfabriken . . . . . . . . . .  je 100 kg Pappe      100
bei Seifenfabriken . . . . . . . . . .  je 100 kg Seife      100
bei Kartoffelbrennereien . . . . . . .  je 100 kg Kartoffeln 150
bei Zellstoff und Holzschliff . . . . . je 100 kg Ware        20
       (2) Bei Fleischhauereien mit Schlachtung gemäß Abs. 1
erhöht sich die Punktezahl entsprechend § 4, wenn ausnahmsweise
auch Stechblut, Fettabfälle, Haare, Knochen, Klauen,
Panseninhalt, Gedärme und sonstige Grobteile in die
Abwasseranlage eingebracht werden.
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diese bitte an info@eurobau.com melden

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