Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bewertungspunkteverordnung 1978

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§004

Kurztext:
§ 4

Text:
Im übrigen entspricht bei gewerblichen oder anderen
Betrieben und sonstigen Einrichtungen und Anstalten einer
Punkteeinheit die Ableitung jener Menge Abwasser, die einen
biologischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 60 g je Tag aufweist,
jedenfalls aber die Ableitung von 150 l Abwasser je Tag. Dasselbe
gilt für Betriebe gemäß den §§ 2 und 3, welche ihre Abwässer
vorreinigen oder im Kreislauf führen.
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