Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Altstadterhaltungsgesetz 1980

Abschnitt:
I. Schutz der Salzburger Altstadt sowie der Grü..

Inhalt:
1. Abschnitt - Schutz der Salzburger Altstadt sowie der Gründerzeitgebiete

Paragraf:
§002

Kurztext:
Schutzgebiet

Text:
(1) Das Schutzgebiet gliedert sich in die im § 1 Abs. 1
beschriebene Altstadt (Schutzzone I) und die im § 1 Abs. 2
beschriebenen Gründerzeitgebiete (Schutzzone II).
       (2) Die Grenzen der Schutzzone I und der Schutzzone II sind
in der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage
festgelegt.
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