III. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE MÖGLICHST SPARSAME VERWENDUNG VON ENERGIE IN BEZUG AUF HEIZUNGSANLAGEN
Beim Neubau von Gebäuden dürfen elektrische Direkt- Widerstandsheizungen, außer in begründeten Ausnahmefällen, als Hauptheizungsanlage nicht verwendet werden.