Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bau­bemessungs­verordnung

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:
Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Paragraf:
§001

Kurztext:
Allgemeines

Text:
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:

           
a)
 Bauflächenzahl (§ 3)
 
b)
 Baunutzungszahl (§ 4)
 
c)
 Baumassenzahl (§ 5)
 
d)
 Geschosszahl (§ 6)
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