Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
Artikel des Gesetzes

Inhalt:

			

Paragraf:
§AT01

Kurztext:
ARTIKEL Va

Text:
Der Einheitssatz gemäß § 51 Abs. 6, der am 1. Jänner 1999 festgesetzt ist, ist von der Landesregierung durch Verordnung in dem Maß zu verändern, das sich aus der Veränderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt oder einer an seine Stelle tretenden Einrichtung verlautbarten Baukostenindex 1990 für den Straßenbau oder des an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem 1. Jänner 1999 ergibt, wobei Änderungen bis 5 vH nicht zu berücksichtigen sind. Der jeweils neue Einheitssatz ist binnen sechs Monaten ab dem der Verlautbarung der Indexveränderung folgenden Monatsersten in Wirksamkeit zu setzen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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