Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Zertifizierungsstelle für Bauprodukte

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§002

Kurztext:
§ 2

Text:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag,
das ist der 31. Mai 2000, in Kraft.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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