Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland

Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes

Inhalt:

			

Paragraf:
§008

Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme
jener nach § 4 Abs. 2 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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