Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 1996

Abschnitt:
IX. Abschnitt - Behörden

Inhalt:

			

Paragraf:
§026

Kurztext:
Grundverkehrs­behörden

Text:
Grundverkehrsbehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
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