Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
05. Anliegerleistungen

Inhalt:
5. Teil 
Anliegerleistungen

Paragraf:
§052

Kurztext:
Ermäßigungen

Text:
Bei Eckbauplätzen und Eckbaulosen mit zwei oder mehreren Fronten wird die anrechenbare Frontlänge um 25% ermäßigt. Diese Ermäßigung erstreckt sich nur auf Fronten bis 25 m.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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