Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
07. Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben

Inhalt:
7. Teil
Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben

Paragraf:
§065

Kurztext:
Unterfertigung der Baupläne; Verantwortlichkeit...

Text:
(1) Baupläne, Baubeschreibungen und Berechnungen müssen vom Verfasser unterfertigt sein. Im elektronischen Baubewilligungsverfahren muss diese Unterfertigung auf elektronische Weise erfolgen.
(2) Verantwortlich sind										
a)
Vorheriger SuchbegrifffürNächster Suchbegriff die Richtigkeit und Vollständigkeit der Baupläne und Beschreibungen der Planverfasser;
b)
Vorheriger SuchbegrifffürNächster Suchbegriff die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gutachten und Berechnungen einschließlich der zugehörigen Pläne (Nachweise des Wärmeschutzes und des Schallschutzes, statische Nachweise uä.) sowie Vorheriger SuchbegrifffürNächster Suchbegriff deren Übereinstimmung mit den übrigen Bauunterlagen ihr Verfasser;
c)
Vorheriger SuchbegrifffürNächster Suchbegriff die Richtigkeit der Bestätigung gemäß § 70a Abs. 1 der Ziviltechniker.
(3) Die Verantwortlichkeit nach Abs. 2 wird durch die behördliche Bewilligung und die behördlichen Überprüfungen weder eingeschränkt noch aufgehoben.
(4) Die dem Bauwerber und dem Eigentümer (allen Miteigentümern) der Liegenschaft durch dieses Gesetz auferlegten Verpflichtungen bleiben unberührt.
Schlagworte
Vorheriger SuchbegriffBauordnung, Bau, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Baugesetz, BO, Bauen, Arbeit, Bauklasse, Haus, Wohnhaus, Pflegeheim, Krankenhaus, Krankenanstalt, Pensionistenwohnhaus, Garage, Tiefgarage, Wohnheim, Wohnhausanlage, Stadtbild, Flächenwidmung, Flächenwidmungsplan, Land, Grünland, Bauland, Industrieland, Parkanlagen, Sportanlagen, Kleingarten, Kleingartensiedlung, Sportplatz, Spielplatz, Grundfläche, Badehütte, Freibad, Erholungsgebiet, Friedhof, Friedhöfe, Steinbruch, Schottergrube, Sandgrube, Lehmgrube, Tongrube
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen