Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
07. Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben

Inhalt:
7. Teil
Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben

Paragraf:
§071a

Kurztext:
(entfällt)

Text:
entfällt; LGBl. Nr. 37/2023 vom 13.12.2023.
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