Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
09.2 Bautechn. Vorschr/Mechanische Festigkeit und

Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften

2. Abschnitt
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Paragraf:
§090

Kurztext:
Holzdecken

Text:
Werden Badezimmer, Toiletten, Waschküchen und Räume, in denen besondere Feuchtigkeit entsteht, über Holzdecken errichtet, sind diese Holzdecken in den betreffenden Bereichen gegen Feuchtigkeit so abzudichten, dass keine schädlichen Einflüsse, die ihre Tragfähigkeit gefährden, wirksam werden.
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