Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Baueingabe­verordnung

Abschnitt:
I. Baubewilligungs­verfahren

Inhalt:
1. Abschnitt
Baubewilligungsverfahren

Paragraf:
§006

Kurztext:
*) Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung

Text:
(1) Der Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des 
§ 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben 
zu enthalten.
   (2) Dem Antrag sind anzuschließen:
a) ein Übersichtsplan (§ 2 Abs. 2) im Maßstab der Katastermappe,
b) ein Lageplan (§ 2 Abs. 3) im Maßstab 1:500,
c) Skizzen der Geschoßumrisse im Maßstab 1:200,
d) Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200,
e) Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die 
   erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze.

*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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