Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Gasgesetz 2006

Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes

Inhalt:

			

Paragraf:
§016

Kurztext:
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

Text:
1) Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner
Kundmachung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener
Gasgesetz, LGBl. für Wien Nr. 17/1954 idF LGBl. für Wien Nr.
80/2001 außer Kraft.
(2) Gasanlagen, die den bisherigen Vorschriften entsprechen,
können weiterbetrieben werden. Stellt aber der Zustand einer
solchen Anlage eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit
von Menschen dar, so hat die Behörde oder der
Verteilernetzbetreiber oder die Verteilernetzebetreiberin den
weiteren Betrieb der Anlage von der Erfüllung bestimmter
Auflagen abhängig zu machen oder erforderlichenfalls zu
untersagen.
(3) Auf alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren
sind die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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