Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuer- u Gefahrenpolizei­gesetz

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
§ 2 Feuerpolizei
§ 3 Gefahrenpolizei
§ 4 Örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei
§ 5 Überörtliche Feuerpolizei
 
2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
§ 6 Allgemeine Pflichten
§ 7 Verbrennen im Freien
§ 8 Feuerstätten
§ 9 Offenes Feuer und Licht, sonstige Licht- und Wärmequellen
§ 10 Feuerarbeiten und Erwärmung brennbarer Stoffe
§ 11 Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung
§ 12 Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen
§ 13 Lagerung von Heiz- und Brennstoffen
§ 14 Lagerung in offenen Dachräumen
§ 15 Ausschmückung von Räumen
§ 16 Fluchtwege und Freiflächen
§ 17 Betriebsbrandschutz
 
3. Abschnitt
Feuerbeschau
§ 18 Zweck der Feuerbeschau
§ 19 Organisation der Feuerbeschau
§ 20 Durchführung der Feuerbeschau, Verfahren
§ 21 Feuerpolizeiliche Überprüfung (Nachbeschau)
 
4. Abschnitt
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung
§ 22 Pflichten der Gemeinde
§ 23 Öffentliche Alarmeinrichtung
§ 24 Verpflichtungen bei baulichen Anlagen
 
5. Abschnitt
Bekämpfung von Bränden und Gefahren
§ 25 Verpflichtung zur Meldung
§ 26 Einsatzleitung
§ 27 Sicherheitsvorkehrungen
§ 28 Pflicht zur Hilfeleistung
§ 29 Mitwirkung der Sicherheitsbehörden
§ 30 Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten
 
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 31 Eigener Wirkungsbereich
§ 32 Verweise
§ 33 Strafbestimmungen
§ 34 Übergangsbestimmung
§ 35 Inkrafttreten
§ 35a Inkrafttreten von -Novellen
§ 36 Außerkrafttreten
 
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
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