Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Allgemeines § 2 Feuerpolizei § 3 Gefahrenpolizei § 4 Örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei § 5 Überörtliche Feuerpolizei 2. Abschnitt Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz § 6 Allgemeine Pflichten § 7 Verbrennen im Freien § 8 Feuerstätten § 9 Offenes Feuer und Licht, sonstige Licht- und Wärmequellen § 10 Feuerarbeiten und Erwärmung brennbarer Stoffe § 11 Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung § 12 Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen § 13 Lagerung von Heiz- und Brennstoffen § 14 Lagerung in offenen Dachräumen § 15 Ausschmückung von Räumen § 16 Fluchtwege und Freiflächen § 17 Betriebsbrandschutz 3. Abschnitt Feuerbeschau § 18 Zweck der Feuerbeschau § 19 Organisation der Feuerbeschau § 20 Durchführung der Feuerbeschau, Verfahren § 21 Feuerpolizeiliche Überprüfung (Nachbeschau) 4. Abschnitt Vorkehrungen für die Brandbekämpfung § 22 Pflichten der Gemeinde § 23 Öffentliche Alarmeinrichtung § 24 Verpflichtungen bei baulichen Anlagen 5. Abschnitt Bekämpfung von Bränden und Gefahren § 25 Verpflichtung zur Meldung § 26 Einsatzleitung § 27 Sicherheitsvorkehrungen § 28 Pflicht zur Hilfeleistung § 29 Mitwirkung der Sicherheitsbehörden § 30 Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten 6. Abschnitt Schlussbestimmungen § 31 Eigener Wirkungsbereich § 32 Verweise § 33 Strafbestimmungen § 34 Übergangsbestimmung § 35 Inkrafttreten § 35a Inkrafttreten von -Novellen § 36 Außerkrafttreten Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013