Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2007

Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen

Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Paragraf:
§001

Kurztext:
Ziele

Text:
Ziel des Gesetzes ist

 

           
1.
 primär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung einerleistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes Niederösterreich;
 

 

           
2.
 sekundär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes;
 

 

           
3.
 die Beschränkung von Rechtserwerben an Grundstücken durch ausländische Personen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen