Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994

Abschnitt:
Paragrafen

Inhalt:

			

Paragraf:
§002

Kurztext:
(ohne Titel)

Text:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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