Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg
Dem Landesfeuerwehrverband gehören als Mitglieder an: a) alle nach der Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 16/1949, im Lande Vorarlberg aufgestellten Orts- und Betriebsfeuerwehren, b) alle im Lande tätigen Feuerversicherungsunternehmungen, c) Personen, die wegen ihrer besonderen Verdienste um das Feuerpolizeiwesen des Landes zu Ehrenmitgliedern des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg ernannt werden.