Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg
Die Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes haben den in Durchführung satzungsgemäßer Aufgaben erlassenen Anordnungen desselben Folge zu leisten und können ihrerseits in allen Angelegenheiten des Feuerwehrdienstes die Beratung und Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes ansprechen.