Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 2006

Abschnitt:
V. Behörden und Verfahren

Inhalt:
V. ABSCHNITT
Behörden und Verfahren

Paragraf:
§023

Kurztext:
In-Kraft-Treten

Text:
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz betreffend den Bau und den Betrieb von Aufzügen in Wien (Wiener Aufzugsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 12/1953, in der Fassung der Novelle LGBl. für Wien Nr. 91/2001, außer Kraft.
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