Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Öltankverordnung

Abschnitt:
III Schluss­bestimmungen

Inhalt:

			

Paragraf:
§014

Kurztext:
Außerkrafttreten

Text:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Öltankverordnung, LGBl. Nr. 34/1983, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1986 und Nr. 66/2001, außer Kraft.

Anmerkung
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen