Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
Artikel des Gesetzes

Inhalt:

			

Paragraf:
§AT01

Kurztext:
ARTIKEL Vb

Text:
Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind spätestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Techniknovelle 2007 und sodann im Abstand von höchstens fünf Jahren zu überprüfen und im Falle einer Änderung des Standes der technischen Wissenschaften anzupassen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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