Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kleingartengebietsverordnung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraf:
§001

Kurztext:
$ 1

Text:
Als Bauten, die für die Nutzung einer im Flächenwidmungsplan als Kleingartengebiet (§ 36 Abs. 1 Z 2 ROG 2009) ausgewiesenen Grundfläche notwendig sind, sind nur zulässig:
	1.	Bauten, die tagsüber dem Aufenthalt von Personen für die kleingärtnerische Nutzung und der gesicherten Aufbewahrung von Gartenwerkzeugen dienen;
	2.	Gewächshäuser.
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