Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kleingartengebietsverordnung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraf:
§002

Kurztext:
$ 2

Text:
(1) Auch als gemäß § 1 zugelassene Bauten dürfen in Kleingartengebieten nicht errichtet werden:
	1.	Bauten mit mehr als einem Geschoß;
	2.	Bauten mit einer Heizung oder einer Feuerstätte, Rauch- oder Abgasfängen;
	3.	Bauten gemäß § 1 Z 1:
	a)	in anderer als Holzbauweise;
	b)	mit einer Standfläche von über 14 m², worauf eine allfällige Veranda nicht anzurechnen ist;
	c)	mit einer Veranda von über 10 m²;
	4.	Bauten gemäß § 1 Z 2 mit einer Standfläche von mehr als 10 m².
Diese Verbote gelten auch für die Änderung von Bauten.
(2) Zu Zwecken des Wetterschutzes kann die Veranda auch mit aushängbaren Fenstern versehen werden.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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