Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Heizungsanlagengesetz

Abschnitt:
1. Abschnitt

Inhalt:
Allgemeines

Paragraf:
§001

Kurztext:
Grundsätze und Ziele

Text:
Ziel dieses Gesetzes sind
    
1. die Reinhaltung der Luft von schädlichen und unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen, die durch den Betrieb von Heizungsanlagen entstehen, und
 
2. die Einsparung von Energie durch eine rationelle Energienutzung von Heizungsanlagen.
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