Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. August 2013, in Kraft. (2) Der § 24 Abs. 3 und Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.