Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

Abschnitt:
9. Abschnitt

Inhalt:
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Paragraf:
§027

Kurztext:
Außerkrafttreten

Text:
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Bauproduktegesetz 2000, LGBl.Nr. 50/2001, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 13/2010, außer Kraft.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen