3. Teil Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
2. Abschnitt Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen orig. Titel: Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.