Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Garagengesetz 2008

Abschnitt:
5.Teil Verpflichtende Schaffung von Stellplätzen

Inhalt:

			

Paragraf:
§049

Kurztext:
Anforderung an Pflichtstellplätze

Text:
Bei Pflichtstellplätzen muss die Anfahrbarkeit des Stellplatzes gewährleistet sein, ohne dass dazu erst ein anderes Fahrzeug durch Dritte entfernt werden muss.
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