Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2015

Abschnitt:
2. 4. Unterabschnitt

Inhalt:
Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit

Paragraf:
§030

Kurztext:
Blitzschutz

Text:
Bauliche Anlagen müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe, Bauweise oder ihres Verwendungszweckes durch Blitzschlag gefährdet sind.
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