Übergangs- und Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Gassicherheitsverordnung 2006, LGBl. Nr. 137/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2012, mit Ausnahme § 9 bis einschließlich § 14, außer Kraft.