§ 2. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 4. Februar 1958, betreffend die Anerkennung einer Ö-Norm über Abscheider für brennbare Flüssigkeiten, LGBl. für Wien Nr. 2/1958, außer Kraft.