Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009 angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.