Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz

Abschnitt:
Abschnitt IV

Inhalt:
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

Paragraf:
§028

Kurztext:
Inkrafttreten

Text:
§ 28. Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 27 mit 1. Dezember 1978 in Kraft. § 27 tritt nach Ablauf des der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tages in Kraft.
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